Augen auf bei der Parkplatzwahl! Das Fahrzeug eines Mannes wurde abgeschleppt und Monate später sogar weiterverkauft. Dabei gibt der Kläger an, nur wenige Stunden auf dem Kundenparkplatz vor seinem Haus gestanden zu haben, ohne andere zu blockieren. Was die Sache noch schlimmer macht: Angeblich sollen sich Wertgegenstände im Auto befunden haben, die nun auch futsch sind. Der Streitwert des Verfahrens beträgt insgesamt 5.000 Dollar. Als «Judge Judy» dem beauftragten Abschleppdienst auf den Zahn fühlt, vermutet sie fahrlässiges Verhalten sowie dubiose Geschäftspraktiken, was dem Kläger zugute kommt